Rechtsprechung
   RG, 25.01.1907 - Rep. II. 265/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,235
RG, 25.01.1907 - Rep. II. 265/06 (https://dejure.org/1907,235)
RG, Entscheidung vom 25.01.1907 - Rep. II. 265/06 (https://dejure.org/1907,235)
RG, Entscheidung vom 25. Januar 1907 - Rep. II. 265/06 (https://dejure.org/1907,235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1907,235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welchen Einfluß hat eine vom Verkäufer übernommene Garantie auf die Verjährung der Klage des Käufers wegen Mängel?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 167/60
    Denn die Verpflichtung des Käufers, zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche eine Mängelanzeige zu erstatten, wird im Regelfalle durch eine Garantiezusage der vorliegenden Art nicht berührt (RGZ 65, 119, 121; RG JW 1910, 117; OLG Celle Seuff Arch 48, 183 Nr. 111; Hamburg LZ 1919, 822; HGB RGRK 2. Aufl. § 377 Anm. 34; Baumbach/Duden HGB 14. Aufl. § 377, 378 Anm. 1 E).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Eine beim Verkauf beweglicher Sachen vereinbarte Garantie von mehr als sechs Monaten besagt daher im Regelfall, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen können und die - gesetzlich oder vertraglich vereinbarte - Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche erst mit der Entdeckung des Mangels beginnt, mithin in Fällen, in denen der Mangel erst kurz vor Ablauf der Garantiefrist auftritt, u.U. erst nach Ende dieser Frist abläuft (RGZ 65, 119, 121; 91, 305, 307; Senatsurteilevom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betrieb 1962, 367 = BB 1962, 234, undvom 13. Oktober 1965 - VIII ZR 169/63 = Betrieb 1965, 1736; Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 15; Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 477 Anm. 15; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 477 Rdn. 32; Erman/Weitnauer a.a.O. § 477 Rdn. 13).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60
    So kann einer befristeten Garantie die Bedeutung beigelegt werden, daß der Beginn der Verjährungsfrist des § 477 BGB anders bestimmt und bis zu dem Zeitpunkt hinausgeschoben wird, in welchem der den Anspruch auf Gewährleistung begründende Mangel entdeckt wird" In der Vereinbarung einer über die Verjährungsfrist hinausgehenden Garantiefrist v/ird in der Regel eine vertragsmäßige Verlängerung der Verjährungsfrist zu finden sein (RG JW 1910, 117), deren Dauer durch Auslegung zu bestimmen ist" Wenn ein entsprechender Vertragswille festzustellen ist, kann die Bedeutung einer Garantieleistung sogar darin bestehen, daß die in § 477 BGB bestimmte Frist erst vom Ablauf der Garantiefrist an laufen soll (vgl. RGZ 65, 119,121; OLG Posen OLG 38, 120).
  • BGH, 25.10.1962 - VII ZR 68/61

    Dauer neuer Verjährungsfrist nach Aufforderung z. Mängelbeseitigung

    Im übrigen entspricht diese Auslegung auch dem Ergebnis, zu dem das Reichsgericht und das Schrifttum in dem ähnlich liegenden Fall der Vereinbarung einer Garantiefrist gelangt sind (RGZ 65, 119, 121 f; Staudinger § 638 Anm. 14 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 26.10.1960 - VIII ZR 150/59

    Einverständnis eines Verkäufers mit einer Ersatzlieferung hinsichtlich einer

    Wenn ein entsprechender Vertragswille festzustellen ist, kann aber die Bedeutung einer Garantieleistung auch darin bestehen, daß die in § 477 bestimmte Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen erst vom Ablauf der Garantiefrist an laufen soll (vgl. RGZ 65, 119, 121; OLG Posen OLG 38, 120).
  • BGH, 29.10.1956 - VII ZR 6/56

    Mängelbeseitigung nach Ablauf der Verjährungsfrist

    Das Ergebnis entspricht im übrigen den Rechtsfolgen, die sich auch bei Vereinbarung einer Garantiefrist ergeben (vgl. u.a. RG Warn 1911 Nr. 370; RGZ 65, 119).
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 207/60
    Wenn ein entsprechender Vertragswille festzustellen ist, kann die Bedeutung einer Garantieleistung sogar darin bestehen, daß die in § 477 BGB bestimmte Frist erst vom Ablauf der Garantiefrist an laufen soll (vgl. RGZ 65, 119, 121; OLG Posen OLGE. 38, 120).
  • BGH, 07.10.1965 - VII ZR 156/64

    Anspruch auf Rückzahlung des Werklohnes aus Gewährleistung - Verjährung eines

    Sie kann den Sinn haben, daß für alle während dieser Frist auftretenden Mängel gehaftet werden soll und die gesetzliche Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an welchem der Mängel hervorgetreten ist (vgl. RGZ 65, 119; RG. Warn. 1911 Nr. 370; Palandt BGB 24. Aufl. § 638 Anm. 3; RGRK BGB 11. Aufl. § 638 Anm. 6; Staudinger BGB 11. Aufl. § 477 BGB Anm. 19 b) aa)).
  • BGH, 29.05.1969 - VII ZR 55/67

    Erfüllung des Tatbestands der Nichtleistung bei Schlechtleistung aus einem

    Die Verjährung soll dann erst mit dem Hervortreten des Mangels beginnen (vgl. RGZ 65, 119, 121; RG Warn 1911, 370; 1914, 333; BGH BB 1961, 228; 1962, 234; BGH VII ZR 156/64 vom 7. Oktober 1965; Staudinger BGB 11. Aufl. § 477 Anm. 19 und § 638 Anm. 14; Soergel BGB 9. Aufl. § 638 Anm. 12).
  • BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54

    Rechtsmittel

    Falls dieser Zeitpunkt innerhalb der Garantiefrist liege, beginne frühestens von da ab die gesetzliche Verjährungsfrist zu laufen (RGZ 65, 119; RG WarnRspr 1911, Nr. 370; 1914 Nr. 333; 1919 Nr. 18; Düringer-Hachenburg, HGB 1932 Anm. 247 vor § 377; RGRKomm zum HGB 1943 Anm. 193 zu § 377; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse § 111, II, 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht